Ihr gutes Recht zu wissen

Mit Einführung einer europaweiten Vermittlerrichtlinie wurden gesetzliche Rahmenbedingungen geschaffen und damit feste Voraussetzungen definiert, um als Finanz- bzw. Versicherungsberater tätig sein zu können. Eine unverzichtbare Maßnahme, die hohe Qualitätsstandards in der Branche garantiert und Kunden vor unseriösen Finanz­dienstleistern schützt.

Neben der nun geregelten Zulassungspflicht für Versicherungs- und Finanzberater ist im Zusammenhang mit Beratungsgesprächen eine Reihe von Dokumentations- und Informationspflichten gesetzlich vorgeschrieben.

So sind dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt, in

jedem Fall vor Abgabe einer Vertragserklärung, verschiedene Angaben mitzuteilen, die wir in dieser Broschüre für Sie zusammengefasst haben.

Zugleich nutzen wir die Möglichkeit, um uns bei Ihnen ausführlich vorzustellen und Ihnen unsere Arbeitsweise sowie unseren Beratungsansatz zu erläutern. Schließlich ist es Ihr gutes Recht, zu wissen, wer Sie wie in Sachen Vermögensbildung, Vorsorge- und Finanzplanung berät.

Ihre Nachricht: *
Vorname: *
Nachname: *
Straße/Nr.: *
PLZ, Ort: *
Telefon:  
E-Mail: *
   
zurück